#50: Kleiner Auftrag – schon selbständig?

Der Podcast

Kleiner Auftrag, große Wirkung: Wann du offiziell als selbstständig giltst

„Kannst du schnell ein paar Fotos für die Firmenfeier meines Onkels machen? Er zahlt auch gut!“ Eine harmlos klingende Anfrage – aber Vorsicht: Genau solche „kleinen Aufträge“ können unerwartete behördliche Lawinen lostreten. Lass uns gemeinsam durch den österreichischen Behördendschungel wandern und klären, wann du wirklich als selbstständig giltst.

Der entscheidende Moment: Die erste Rechnung

Hier ist der springende Punkt: Sobald du eine Rechnung (oder Honorarnote – der Name ist egal) ausstellst, überschreitest du eine wichtige Grenze. Du bewegst dich vom privaten ins geschäftliche Terrain. Privatpersonen stellen keine Rechnungen aus – nur Unternehmen tun das.

Was macht den Unterschied?

Folgende Faktoren entscheiden, ob du bereits als selbstständig giltst:

  • Regelmäßigkeit der Tätigkeit
  • Gewinnerzielungsabsicht
  • Art der Leistungserbringung
  • Höhe der Einnahmen

Die drei wichtigen Behörden

In Österreich interessieren sich gleich drei Stellen für deine Aktivitäten:

  1. Das Finanzamt: Neue Einkunftsart = neue Meldepflicht
  2. Die SVS: Sozialversicherungspflicht kann entstehen
  3. Das Gewerbeamt: Bei regelmäßiger Tätigkeit brauchst du einen Gewerbeschein

Der Unterschied zwischen privat und geschäftlich

Ein Beispiel zur Verdeutlichung:

  • Privat: Du fotografierst auf der Geburtstagsfeier deiner Freundin – ohne Bezahlung, aus Freundschaft
  • Geschäftlich: Du fotografierst die Firmenfeier des Onkels – gegen Bezahlung, mit Rechnung

Die versteckten Risiken

Wenn du einfach drauflos startest, können folgende Probleme entstehen:

  • Nachzahlungen bei der SVS
  • Steuerliche Konsequenzen
  • Mögliche Strafen wegen fehlender Gewerbeberechtigung
  • Rückforderungen bei AMS-Bezügen
  • Probleme mit dem Finanzamt

Die richtige Reihenfolge

So machst du es richtig:

  1. Erst informieren
  2. Gewerbeschein lösen (wenn nötig)
  3. SVS-Meldung machen
  4. Beim Finanzamt registrieren
  5. Dann erst Rechnungen schreiben

Was viele nicht wissen

Die Behörden sprechen miteinander:

  • Das Finanzamt prüft Buchhaltungen
  • Die SVS erfährt von Einkünften
  • Das Gewerbeamt tauscht Informationen aus

Besondere Vorsicht bei:

  • Aufträgen von Unternehmen
  • Regelmäßigen Tätigkeiten
  • Rechnungsstellung („Kannst du mir bitte eine Honorarnote schicken?“)
  • Gewerblichen Tätigkeiten
  • AMS-Bezügen

Was du stattdessen tun kannst

Bevor du die erste Rechnung schreibst:

  1. Lass dich beraten
  2. Kläre deinen Status bei Finanzamt und Sozialversicherung
  3. Plane deine Schritte
  4. Bereite alles ordentlich vor

Die gute Nachricht

Du musst nicht auf Aufträge verzichten – aber du solltest sie richtig angehen. Eine saubere Vorbereitung erspart dir später viel Ärger und Geld.

Ein wichtiger Hinweis zu Behörden

Behörden…

  • können nicht „kulant“ sein
  • müssen Gesetze strikt befolgen
  • behandeln alle gleich
  • akzeptieren keine Ausreden

Warum Beratung wichtig ist

Diese Themen lernt man nicht in der Schule. Die Eigenrecherche ist mühsam, und Behördenauskünfte sind oft nur aus ihrer jeweiligen Perspektive hilfreich. Ein erfahrener Gründungsberater kennt dagegen das Gesamtbild.

Fazit: Keine Panik, aber Vorsicht

Ein kleiner Auftrag kann der Start in die Selbstständigkeit sein – aber lass uns gemeinsam sicherstellen, dass es ein guter Start wird. In einem kostenlosen Gründungs-Checkup klären wir, was in deinem konkreten Fall zu beachten ist. Denn der richtige erste Schritt ist oft entscheidend für den weiteren Weg!

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