2025: Kleinunternehmer-Grenze soll steigen

Kurzfassung

  • Die Kleinunternehmer-Grenze für die Ausnahme aus der Umsatzsteuer-Verrechnung soll auf 55.000 Euro steigen (von bisher 35.000 Euro).
  • Die Erhöhung soll ab dem Steuerjahr 2025 gelten.
  • Es ist noch nicht ganz fix, aber es wäre eine gute Nachricht für EPU.

Die volle Dröhnung

Die österreichische Bundesregierung hat am 4. Juli 2024 angekündigt, dass die Kleinunternehmergrenze in der Umsatzsteuer im Jahr 2025 auf 55.000 Euro pro Jahr erhöht werden soll (von bisher 35.000 Euro).

Das geschieht im Zuge der Verteilung des „variablen Drittels“, mit dem die Regierung Maßnahmen zur Bekämpfung der „kalten Progression“ beschließen kann.

Zur Erinnerung: Die „Kleinunternehmerregelung“ erlaubt es „kleinen“ Unternehmen, sich aus der Regelbesteuerung in der Umsatzsteuer auszunehmen. Das bedeutet, dass diese Unternehmen ihren Kund:innen keine Umsatzsteuer verrechnen müssen, dafür dürfen sie sich aber auch keine Umsatzsteuer bei ihren betrieblichen Ausgaben „abziehen“. Was „klein“ bedeutet, wird anhand des Umsatzes gemessen. Und diese Kleinunternehmer-Grenze (bisher 35.000 Euro, in Zukunft 55.000 Euro) entscheidet darüber, ob man noch als Kleinunternehmer gelten kann oder ob man der Regelbesteuerung unterliegt.

Die Erhöhung der Kleinunternehmer-Grenze wird die WKO freuen, weil damit eine ihrer Forderungen umgesetzt wird. Ich finde, das ist aber auch eine wirklich gute Nachricht für viele Gründer:innen und EPU, besonders jene, die im B2C-Sektor arbeiten – also mit Privatkunden, die sich die Umsatzsteuer nicht, wie Firmenkunden, vom Finanzamt zurückholen können (= Vorsteuer-abzugsberechtigt sind).

Mit 55.000 Euro Umsatz pro Jahr kann man sich als EPU schon ein bisschen „rühren“. Da lässt sich, gerade als Dienstleister:in, wahrscheinlich ein okayes Einkommen generieren. Jedenfalls viel mehr, als es bisher mit 35.000 Euro möglich war.

Ich nehme an, dass auch weiterhin die Möglichkeit besteht, die Kleinunternehmergrenze ein Mal in fünf Jahren um 15 Prozent zu überschreiten – was die Grenze auf 63.250 Euro erhöhen würde.

Und, nicht vergessen: Die 55.000 sind ein Netto-Wert! Das heißt, wenn du an deine Kunden 20 % Umsatzsteuer verrechnest, dann darfst du in Wirklichkeit einen (Brutto-)Umsatz von 66.000 Euro pro Jahr machen.

[Letzteres ist übrigens nicht neu, sondern gilt auch schon bisher für die Grenze von 35.000 Euro (netto), die in Wirklichkeit eine Grenze von 42.000 Euro brutto (wenn du 20% USt verrechnest) bzw. 38.500 Euro brutto (wenn du 10% USt verrechnest).]

So, wie ich es versanden habe, wurde die Erhöhung der Kleinunternehmer-Grenze im Ministerrat beschlossen, ist aber noch nicht ganz fix (d.h. noch nicht in ein Gesetz gegossen). Ein bisschen Zeit ist ja noch, denn: Die Erhöhung würde aber ohnehin erst für das Steuerjahr 2025 gelten. Für 2024 gilt weiterhin die Grenze von 35.000 Euro.